Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre als begleitetes Fahren)
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre als begleitetes Fahren)
Vorbesitz: B
Ganz ohne Prüfung!
Kraftwagen der Klasse B mit
Anhänger über 750 kg zGM, aber begrenzte zGM der Kombination auf max. 4250kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre als begleitetes Fahren)
Vorbesitz: B
Ganz ohne Prüfung und zu deutlich günstigeren Kosten!
Voraussetzungen:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
Was darf ich nach der Prüfung fahren?
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden.
Kontakt
Telefon: 06341 88 702
Mobil: 0176 / 431 475 31
E-Mail: info@keys-fahrschulen.de
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