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Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:
24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Klasse B
Beinhaltet Klasse:
D1
Sehvermögen:
Augenärztliches Zeugnis / Gutachten
Erste-Hilfe:
Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
Ärztliches Zeugnis

Klasse DE

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter:
24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D
Geltungsdauer:
befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich:
Klasse D
Beinhaltet Klasse:
D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Sehvermögen:
Augenärztliches Zeugnis / Gutachten
Erste-Hilfe:
Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen:
Ärztliches Zeugnis
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